- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
- Erstes Kapitel: Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
- Drittes Kapitel: Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
- Vierter Unterabschnitt: Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
§ 42 SGB 7
Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
Haushaltshilfe und Leistungen zur Kinderbetreuung nach § 74 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches werden auch bei Leistungen zur Sozialen Teilhabe erbracht.